§10 JGG Sozialer Trainingskurs

Sozialer Trainingskurs

Der Soziale Trainingskurs ist ein ambulantes Angebot für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende im Sinne des JGG. 
Die Teilnehmer*innen haben unterschiedliche kulturelle Hintergründe, die in der praktischen Arbeit berücksichtigt werden. 
Aufgenommen werden weibliche und männliche Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr sowie Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Mit der Weisung gemäß § 10 JGG sind die Voraussetzung zur Aufnahme in den „Sozialen Trainingskurs“ erfüllt.  

Eine Aufnahme in den „Sozialen Trainingskurs“ erfolgt Gruppenweise. Die Teilnahme beträgt in der Regel 3 Monate. 
Der Zugangsweg zur Teilnahme erfolgt über das Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung analog § 36 SGB VIII. 

Das Angebot des „Sozialen Trainingskurs“ verfolgt das Ziel, Jugendliche beim Erlernen notwendiger sozialer Kompetenzen zu unterstützen, Grundlagen zu erarbeiten, auf denen die individuelle Lebenslage des Jugendlichen deutlich verbessert werden kann und neue straffällige Auffälligkeiten nach Möglichkeit vermieden werden. 
Den Jugendlichen soll ein Erfahrungsrahmen geboten werden, in dem sie orientiert an anderen einen sozialverträglichen Umgang untereinander erlernen können. 


Dies geschieht bestenfalls im gruppendynamischen Prozess unter Anleitung sozialpädagogischer Fachkräfte, die während des Interaktionsprozesses Orientierung bieten und Ressourcen, Konfliktlösungsmöglichkeiten, etc. aufzeigen bzw. vorleben. Das soziale Umfeld des jungen Menschen wird nach Möglichkeit in diesen Prozess mit ein-bezogen, da es maßgeblich die individuellen Lebensbedingungen des Jugendlichen mit beeinflusst. 
Der Kurs ist nach dem Baukastenprinzip aufgegliedert. Innerhalb von drei Monaten werden Themengebiete bearbeitet, die jeweils in einen individuell zu entwickelnden Bezug des teilnehmenden jungen Menschen gestellt werden.