✯ Schulung Erste Hilfe am Kind ✯

„Wie reagiere ich, wenn sich ein Kind verschluckt? Wie unterscheiden sich erste Hilfe am Säugling, am Kind und am Erwachsenen? Was mache ich, wenn ein Elternteil ohnmächtig wird? …. “

All diese Fragen galt es zu beantworten, da wir wissen, dass die Mehrheit der Unfälle im häuslichen Rahmen stattfinden.

In der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist geregelt, dass Betriebe eigene Ersthelfer ausbilden lassen müssen ( DGUV Vorschrift 1 §26), je nach Betriebsgröße variiert die Anzahl der Ersthelfer. So benötigen Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden z. B. mindestens einen Ersthelfer, darüber müssen sogar 10% der Mitarbeitenden sich regelmäßig alle zwei Jahre zum Ersthelfer schulen lassen.

Da wir genau dort, in den Haushalten der von uns betreuten Familiensysteme, unsere tagtägliche Arbeit verrichten und es uns ein Anliegen ist, auch in Notfallsituationen passend reagieren zu können, haben sich gleich 10 unserer Mitarbeitenden aus den verschiedenen Teams zum Ersthelfer schulen lassen. Der Kurs „Erste Hilfe am Kind“ wurde vom DRK durchgeführt und hat folgende Schwerpunkte bearbeitet:

  • Knochenbrüche
  • Schock
  • Kontrolle der Vitalfunktionen
  • Stabile Seitenlage
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Vergiftungen
  • Erkrankungen im Kindesalter
  • Impfkalender

Wir möchten uns an dieser Stelle bei unseren Mitarbeitenden bedanken, sich trotz erschwerter Schulungsbedingungen aufgrund COVID 19 diesem Thema zu stellen und danken dem DRK für die Durchführung.

Ersthelferschulung
Erste Hilfe am Kind
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