Leistungen im Rahmen des SGB VIII

§ 8a SGB VIII „Insoweit erfahrene Fachkraft“

Seit der Einführung des § 8a SGB VIII sind Jugendämter und freie Träger aufgefordert, miteinander Vereinbarungen abzuschließen, die eine fachlich und koordinierte Zusammenarbeit im Kinderschutz regeln. Bei Gefährdungen ist eine „insoweit erfahrene Fachkraft“, also eine Kinderschutzfachkraft, hinzuzuziehen. Träger, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, müssen dies in den Vereinbarungen garantieren.

Gleich mehrere unserer Mitarbeiter*innen mit langjähriger Berufserfahrung haben eine zertifizierte Zusatzqualifikation zur Fachkraft und Fachberatung nach § 8a/b absolviert, sodass eine Überprüfung und Riskoeinschätzung des Kindeswohls, auch teamübergreifend, jederzeit gewährleistet ist.

Diese Dienstleistung bieten wir auf Honorarbasis auch für andere Träger an.


§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an die Familie als Ganzes, dazu gehören 

○ vollständige Familiensysteme (ggf. Großeltern und Pflegefamilien) 
○ Stieffamilien 
○ Alleinerziehende mit und ohne Partner*innen

Meistens sind die Familien mit äußerst vielschichtigen Problembereichen konfrontiert.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) hat die Stabilisierung und den Fortbestand des Familiensystems zum Ziel. 
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist grundsätzlich ein freiwilliges Hilfeangebot für Familien, kann aber auch als Kontrollauftrag dem Kinderschutz dienen und als Auflage erteilt werden. 
Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.


§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft wendet sich direkt an Jugendliche bzw. junge Erwachsene (bis zum 21. Lebensjahr) in schwierigen Lebenslagen. Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen bei ganz alltäglichen Problemen bis hin zu Krisen und Konflikten, begleiten bei der persönlichen Entwicklung und regen zu einer selbständigen Lebensführung an. Diese Hilfeform bezieht das familiäre Umfeld mit ein und versucht die Vernetzung des jungen Menschen sowohl mit seiner Familie als auch seinem sonstigen sozialen Umfeld, wie z. B. Freunden, Sportvereinen usw. zu erhalten bzw. zu etablieren.

Die Hilfe kann auch als Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung (gemäß § 35a SGB VIII) geleistet werden. Die gesetzliche Voraussetzung ist eine Stellungnahme durch entsprechendes Fachpersonal (z.B. Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychotherapeut).

Die Themen bzw. Schwierigkeiten und Probleme von Kindern und Jugendlichen, aufgrund derer eine solche Hilfe eingesetzt wird, sind so vielfältig, wie das Leben selbst. Dies können Verlusterfahrungen sein wie der Tod eines Elternteils, Trennung und Scheidung der Eltern, aber auch Probleme wie Essstörungen und unverarbeitete Gewalterfahrungen, Schuldistanz, Lernstörungen sowie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen und vieles mehr.

Vorrangiges Ziel des Erziehungsbeistandes ist die Unterstützung und Begleitung des jungen Menschen oder jungen Erwachsenen. Soziale und emotionale Kompetenzen werden gezielt gefördert. Es gilt die altersgerechte Verselbständigung unter Erhalt des Familienbezugs und des natürlichen Umfeldes des Jugendlichen zu erreichen.


§§ 27, 29 SGB VIII Soziale Gruppe an Grundschule

Soziale Gruppenarbeit ist eine niederschwellige, ambulante Hilfe zur Erziehung. Auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts soll die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert werden. Darüber hinaus findet im wöchentlichen Rythmus aufsuchende Elternarbeit statt.

Neben den Klassenlehrer*innen werden die Fachkräfte des Angebotes „Soziale Gruppenarbeit“ durch eine enge Verzahnung mit der Schule und den Elternhäusern zu einem weiteren Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus. Hierdurch entsteht die Möglichkeit, Kinder mit einem erhöhten Begleitungsbedarf zusätzlich zu stützen und deren Familiensysteme zu stärken, sodass die Entwicklung der Kinder nachhaltig gefördert wird.

Ausgehend von den vorhandenen Ressourcen der Kinder und Familien werden diese gestärkt, ihre Kompetenzen weiter auszubauen. Hierbei stehen soziale Kompetenzen, aber auch schulische/ organisatorische Kompetenzen im Mittelpunkt (z.B. Entwicklung einer Arbeitsstruktur für den Unterricht/ für die Hausaufgaben). 
Die Familiensysteme werden dahingehend befähigt eigenständig die Förderung ihrer Kinder voran zu bringen. 

Das Jugendamt, welches dieses Angebot finanziert, hat hierfür ein vereinfachtes Antragsverfahren vorgesehen. Hierbei stehen ihnen die Lehrkräfte und unsere Mitarbeiter*innen gerne beratend zur Seite. Die Laufzeit beträgt immer ein Schuljahr, welches gegen Ende des Schuljahres gemeinsam reflektiert wird. 

Die Soziale Gruppe „Die Buschkids“ ist an der Grundschule „Am Rosenbusch“ in Hessisch Oldendorf angesiedelt. Von zwei pädagogischen Fachkräften werden bis zu 10 Kinder aus den 1. – 4. Klassen an drei Nachmittagen in der Zeit zwischen 12:30 Uhr und 16:30 Uhr betreut. In den Sommerferien sowie Oster- und Herbstferien werden in zwei bzw. jeweils einer Woche ein Ferienangebot vorgehalten.


§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

Zielgruppe der Hilfe sind junge Volljährige, die aufgrund ihrer individuellen Situation Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.

Die Ursachen der bestehenden Defizite können in der Persönlichkeit des jungen Volljährigen oder in äußeren Umständen wie z. B. einer sozialen Benachteiligung liegen.

Allgemeines Hilfeziel ist, die bestehenden Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung so weit wie möglich zu beseitigen und den jungen Volljährigen in die Lage zu versetzen, ein seinen Vorstellungen entsprechendes Leben in der Gemeinschaft selbst zu gestalten und ohne fremde Hilfe führen zu können.


Zusatzangebote

Die Einbeziehung von Tieren in pädagogische Maßnahmen kann zu einer Entspannung der Situation führen, weil Tiere generell völlig unvoreingenommen auf Menschen und damit auch auf Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten reagieren. Die Tiere begegnen den Kindern und Jugendlichen auch nicht mit Ablehnung. Dies ermöglicht den Beginn eines pädagogischen Prozesses, in dem das für konkrete Situationen angemessene Verhalten gelehrt werden kann.

Auf besonderen Wunsch können wir im Einzelfall einen bereits erfahrenen Hund in unsere Arbeit einbeziehen.