Betreuungsweisung (BW) nach dem JGG als Ergänzung zu Sozialen Trainingskursen

Betreuungsweisung

Die Betreuungsweisung (BW) ist ein spezialisiertes Angebot ambulanter Dienstleistungen im Jugendstrafverfahren. Sie ist eine in erster Linie auf Einzelfallhilfe gerichtete Maßnahme und wird vom Jugendgericht angeordnet. Die Betreuungsweisung ist für delinquente Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren vorgesehen. Diese haben oft multiple Problemlagen in den Bereichen Elternhaus, Schule/Beruf, Freundeskreis, Freizeit, Drogen, Schulden usw. und sind zum Teil wiederholt strafrechtlich auffällig geworden.

Delinquentes Verhalten Jugendlicher ist oftmals Antwort auf schwierige Lebensverhältnisse und Konflikte, die nicht bewältigt, manchmal nicht erkannt werden.

Daher halten wir es für notwendig, auf die Lebenswelt, das soziale Umfeld sowie die persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche der Jugendlichen im pädagogischen Angebot einzugehen.

Die Betreuungsweisung ist eine ambulante Maßnahme nach § 10 JGG (§ 10 Abs. 1 S. 3 Ziff. 5 Jugendgerichtsgesetz).

Das Gericht erteilt dem/der Jugendlichen die Weisung, sich für einen bestimmten Zeitraum der Betreuung einer sozialpädagogischen Fachkraft zu unterstellen.

Der Zeitraum einer Betreuungsweisung bewegt sich in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten.