§31 SGB VIII SPFH

Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an die Familie als Ganzes, dazu gehören 

○ vollständige Familiensysteme (ggf. Großeltern und Pflegefamilien) 
○ Stieffamilien 
○ Alleinerziehende mit und ohne Partner*innen

Meistens sind die Familien mit äußerst vielschichtigen Problembereichen konfrontiert.

SPFH hat die Stabilisierung und den Fortbestand des Familiensystems zum Ziel. 
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist grundsätzlich ein freiwilliges Hilfeangebot für Familien, kann aber auch als Kontrollauftrag dem Kinderschutz dienen und als Auflage erteilt werden. 
Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.